Die Fahrschule für deinen Erfolg
Grundqualifikation LKW und Busfahrer !
Wir sind staatlich anerkannt und zugelassen.


Was ist das eigentlich?

Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen.
Wer muss eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation absolvieren?
Wer einen Führerschein der oben genannten D-Klassen ab dem 10. September 2008 erhalten hat, muss zusätzlich eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erwerben.

Für Lkw-Fahrer gilt der Stichtag 10. September 2009. Alle danach erworbenen Fahrerlaubnisse berechtigen ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 fahrpraktischen Stunden)
erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer
Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden
Weiterbildung
erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation.
eine erste Weiterbildung (5 x 7h) ist zu absolvieren für alle
Busfahrer bis einschließlich 9. September 2013*
Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014*

Folgende Möglichkeiten:
Jährlich 7 Stunden verteilt auf 5 Jahre oder einmalig 35 Stunden.
Die absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Führerschein nachgewiesen. Der Eintrag erfolgt durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde sofern durch Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden.
Müssen Fahrer, die bei der Feuerwehr tätig sind und dort Lkws führen, an einer Weiterbildung teilnehmen?

Nein. Fahrer, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
den Polizeien des Bundes und der Länder,
dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und
er Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen, müssen an keiner Weiterbildung teilnehmen.

Müssen Fahrerlaubnisinhaber, der alten Klasse 2 an einer Weiterbildung teilnehmen?
Ja, auch wenn die Fahrerlaubnis nach altem Recht erworben worden ist, sind diese Fahrer von der Neuregelung betroffen. Sie müssen als gewerblich tätige Kraftfahrer in Zukunft regelmäßig eine Weiterbildung in Form von 35 Stunden Unterricht ohne Prüfung absolvieren.

Eine erste Weiterbildung müssen Sie bis einschließlich 9. September 2014 nachweisen, danach alle 5 Jahre erneut.
Müssen Fahrer, die aushilfsweise als Lkw-Fahrer bei einer Spedition arbeiten, an einer Weiterbildung teilnehmen?
Ja, da ein Kraftfahrer, der gewerblich unterwegs ist, wenn auch nur aushilfsweise unterliegt dieser Verordnung.
Rufen Sie uns an wir Informieren Sie gerne.
Telefon:0173 987 36 50 Klaus Güther, jahrelange eigene
Erfahrung als LKW und BUS- Fahrer
im Fern und Reiseverkehr. Ausbilder im Schwerverkehr.



Fahrschule Güther Schäfer | Karlstraße 5 | 72762 Reutlingen
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